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BVerwG, 25.07.1983 - 5 B 55.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde unter dem Aspekt des Mangels in der Vertretung - Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.1983 - 8 A 59/82
- BVerwG, 25.07.1983 - 5 B 55.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.08.1962 - III B 88.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit einer auf …
Auszug aus BVerwG, 25.07.1983 - 5 B 55.83
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine lediglich auf den Erlaß eines Verwaltungsakts gerichtete Untätigkeitsklage unzulässig ist, weil § 75 VwGO unter den dort angeführten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, unmittelbar auf die Hauptsache, d.h. auf die Verpflichtung der Behörde zur Bewilligung einer beantragten Leistung zu klagen (Beschluß vom 30. August 1962 - BVerwG 3 B 88.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 35] mit weiteren Nachweisen).